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Petra Pau: Luftsicherheitsgesetz - an Artikel 1 Grundgesetz führt kein Weg vorbei

Archivmeldung vom 04.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Bundesinnenminister Schäuble will das Grundgesetz ändern, um das kassierte Luftsicherheitsgesetz erneut aktivieren zu können. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

An Artikel 1 Grundgesetz führt kein Weg vorbei: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das wurde Rot-Grün vom Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben. Das wird Bundesinnenminister Schäuble nicht anders gehen.

Mit Hilfe des Luftsicherheitsgesetzes sollten von Terroristen entführte Flugzeuge abgeschossen werden können samt der gekidnappten Passagiere. Das war eine Lizenz zum Töten und folglich verfassungswidrig, weil das Leben gefährdeter Menschen de facto gegen das Leben entführter Menschen verrechnet werden sollte.

An diesem Widerspruch ändert sich auch nichts, wenn Artikel 87 a Grundgesetz um einen "Quasi-Verteidigungsfall" ergänzt werden sollte, was aktuell von den Unions-Parteien debattiert wird. Die Würde jedes Menschen bleibt auch dann unantastbar und darf nicht von Staats wegen zur Disposition gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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