Datenschützer Schaar begrüßt Kompromiss beim Meldegesetz
Archivmeldung vom 28.02.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Kompromiss beim Meldegesetz begrüßt. "Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ist es erforderlich, dass der Betroffene selber entscheidet, was mit seinen Daten passiert", sagte Schaar der "Welt".
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich darauf verständigt, dass Meldedaten künftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen weitergegeben werden. Diese jetzt vereinbarte Einwilligung bezieht sich jedoch ausdrücklich auf Werbung und Adresshandel. Anfragen per E-Mail etwa zu Klassentreffen können die Meldebehörden künftig auch ohne Zustimmung der betreffenden Person weitergeben.
Schaar kritisierte, dass das bislang nur für diese Online-Abfragen geltende Widerspruchsrecht abgeschafft werden soll. Schaar kritisierte zudem, dass im neuen Meldegesetz die Hotelmeldepflicht beibehalten werde. Es handele sich dabei um eine "sachlich nicht zu rechtfertigende Vorratsdatenspeicherung", sagte Schaar. "Hotelgäste dürfen nicht schlechthin als Gefahrenquelle oder potentielle Straftäter angesehen werden." Hotelgäste würden damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Zudem sprach sich Schaar dagegen aus, die sogenannte Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung des Mieters wieder einzuführen, die erst 2002 abgeschafft worden war. Sie sei eine "Misstrauensvermutung" gegenüber der Person des Meldepflichtigen. Der dafür nötige Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ziel ist es, durch diese Maßnahme Scheinmeldungen zu verhindern. "Noch vor wenigen Jahren zeigten die Erfahrungen aus der Praxis, dass die Zahl der Scheinmeldungen zu vernachlässigen ist", sagte Schaar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur