Gewerkschaften: Kritik an Rente mit 63 "völlig übertrieben"
Archivmeldung vom 25.11.2014
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Freigeschaltet durch Dennis WitteDie Gewerkschaften bezeichnen die Kritik an den Kosten der abschlagfreien Rente mit 63 als "völlig übertrieben" und fordern stattdessen, den Blick auf die Mütterrente und das Thema Altersarmut zu richten. "Ein noch viel größerer Teil der Belastungen durch das Rentenpaket geht auf das Konto der Mütterrente", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Deren Fehlfinanzierung sei das eigentliche Problem. Allein im kommenden Jahr koste die Mütterrente fast sieben Milliarden Euro. Das seien drei Viertel der Gesamtkosten des Rentenpakets der großen Koalition. Bei der Rente mit 63 rechnet die Bundesregierung indessen mit drei Milliarden Euro im kommenden Jahr. "Die Regierung verfrühstückt die Reserven der Rentenkasse - in erster Linie für die Mütterrente, nicht für die Rente ab 63", so Buntenbach. Sie forderte, die Mütterrente müsse statt aus Rentenbeiträgen aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten sei eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich alle Gruppen beteiligen müssten. "Das Kindergeld wird ja auch nicht aus der Rentenkasse bezahlt." Die Gewerkschafterin drängte zudem darauf, eine Demographie-Reserve zu bilden und damit das Rentenniveau zu stabilisieren und die Menschen besser vor Altersarmut zu schützen. "Das ist finanzierbar, aber nur, wenn die heutigen Reserven nicht verschleudert werden, weder über die Fehlfinanzierung der Mütterrente, noch über die Senkung von Beiträgen."
Buntenbach warnte, wenn nicht gegengesteuert werde, dann sacke das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf bis zu 43 Prozent des Durchschnittslohns. "Dann droht bis in die Mitte der Gesellschaft hinein immer mehr Menschen der soziale Abstieg und Altersarmut." Buntenbach drängte vor diesem Hintergrund auf weitere Reformen. So forderte sie eine Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen, die bisher nur für Rentenzeiten bis 1992 gilt. Von dem Modell profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen, die viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Damit sie nicht in Grundsicherung fallen, wird ihr Einkommen bei der Rentenberechnung aufgewertet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur