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Krings (CDU): Fundraising-Dinner sind gängige Praxis und rechtlich nicht zu beanstanden

Archivmeldung vom 24.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Günter Krings Bild: cducsu.de
Dr. Günter Krings Bild: cducsu.de

Der Rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, hat es in der PHOENIX RUNDE als "dreistes Stück" bezeichnet, "dass in einer Partei wie der CDU Gespräche mit dem Ministerpräsidenten verkauft werden." Er glaube nicht, dass es keine bezahlten Gespräche von Unternehmensvertretern mit NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gegeben habe.

In derselben Sendung bemängelte er, dass die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland nicht unter Strafe stehe: "Es ist verwunderlich, warum wir immer noch keine Mehrheit im Deutschen Bundestag finden, um diese Selbstverständlichkeit unter Strafe zu stellen."

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Günter Krings, sieht die Vorwürfe gegen Rüttgers als gegenstandslos: "Ich bin froh, dass inzwischen wohl aufgeklärt worden ist, dass es solche Gespräche gegen Gegenleistung nicht gegeben hat." Zugleich betonte Krings, dass ähnliche Veranstaltungen, wie Fundraising-Dinner, "gängige Praxis" und "rechtlich nicht zu beanstanden" seien.

Der Politologe und Korruptionsexperte Frank Überall bemängelte die sehr kurze Verjährungsfrist für Korruptionsdelikte in Deutschland: "Wer eine falsche Steuerquittung angibt, wird zehn Jahre verfolgt und bei Korruptionsdelikten sind es nur fünf Jahre ... Korruptionsdelikte verjähren viel zu früh", so Überall.

Quelle: PHOENIX

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