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Verfassungsänderung zur "Rasse" kommt nicht mehr zustande

Archivmeldung vom 09.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Art. 3 GG; Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden..."
Art. 3 GG; Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden..."

Screenshot von http://www.mmnews.de

Eine Ersetzung des Rassebegriffs im Grundgesetz kommt nicht mehr zustande. "Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema `Rasse`, so dass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, der "Rheinischen Post".

Zwar werde es wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch. Der CDU-Politiker verwies zudem auf die Auswirkungen der Klimaschutz-Entscheidung des Verfassungsgerichtes auf alle weiteren Grundgesetz-Veränderungen.

Die Verfassungsrichter hatten aus der Staatsziel-Bestimmung Umweltschutz deutliche Vorgaben für Gesetzesverschärfungen herausgelesen. Auch in der Debatte um einen Ersatz des Wortes "Rasse" seien sorgsame Überlegungen notwendig, sagte Heveling. "Denn die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung öffnet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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