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Gasumlage bleibt formal drei Tage in Kraft

Archivmeldung vom 30.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de
Bild: Guenter Hamich / pixelio.de

Die umstrittene Gasumlage bleibt formal drei Tage in Kraft. Zwar hat das Bundeskabinett am Freitag im Umlaufverfahren die "Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung" beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Mittag mitteilte, das Inkrafttreten der Gasumlage am Samstag kann das aber wohl nicht mehr verhindern.

Die neue Aufhebungsverordnung soll erst am 3. Oktober im Bundesanzeiger verkündet werden und kann erst am nächsten Tag, also ab dem 4. Oktober dann seine Wirkung entfalten.

Nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums "rückwirkend" zum 9. August. "Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung sind auf Basis der Gaspreisanpassungsverordnung somit nicht entstanden", bemüht sich das Ministerium, seine Position darzustellen. Die Unternehmen, die von der Gasumlage profitiert hätten und nun leer ausgehen sollen, dürften auch die Umstände der Beendigung der Gasumlage nun rechtlich genau unter die Lupe nehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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