Gentest-Gesetz: Grüne warnen vor Ausnahmen für Arbeitgeber und Versicherer
Archivmeldung vom 15.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach Auffassung der Grünen darf es bei der Geheimhaltung von Gentest-Ergebnissen für Arbeitgeber und Versicherungen keine Ausnahmen geben. "Sobald man damit anfängt, wird es problematisch", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) und warnte vor "sozialer Chancenauslese".
Das Bundeskabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch mit den Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz. Darin ist vorgesehen, dass Erbgut-Analysen auf Verlangen des Arbeitgebers aus Gründen des Arbeitsschutzes im Ausnahmefall verlangt werden können. Auch für den Abschluss von Lebensversicherungen mit sehr hohen Versicherungssummen solle es Ausnahmen geben, sagte der Gentechnikexperte der SPD-Fraktion, Wolfgang Wodarg.
"Wenn sich Menschen mit bestimmten Risiken nicht mehr privat versichern können, bekommen wir ein Sozialstaatsproblem", warnte Beck. Und Unternehmer, die sich genetisch robustere Arbeitnehmer aussuchen könnten, würden dazu verleitet, beim Arbeitsschutz zu sparen. "Hier darf man den Druck nicht rausnehmen", mahnte der Grünen-Politiker. Entscheidend sei zudem "eine rechtsfeste Barriere gegen jeden Zugriff von Sicherheitsorganen". Kritik übte Beck auch daran, dass die Regierung das Gendiagnostikgesetz erst jetzt angeht. Andere Länder seien schon viel weiter, sagte er. "Offenbar war die Koalition mit dem Streit um den Gesundheitsfonds so beschäftigt, dass sie zu nichts anderem Zeit fand."
Quelle: Der Tagesspiegel