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Job-Befristung: Arbeitsgerichte befürchten Prozesslawine

Archivmeldung vom 03.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Befristungspraxis droht eine Rechtsunsicherheit auszulösen. Die Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg fordern Union und SPD zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Beschlüsse im Koalitionsvertrag auf, weil sie aus rechtlicher Sicht viele Probleme in der Handhabung sehen.

"Wir befürchten, dass sehr viel von dem Vereinbarten eins zu eins in das Gesetz gegossen werden soll, um keine Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner zu bekommen", sagte der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Eberhard Natter, der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".

Praktische Hürden erkennt Natter vor allem in der Absicht der Koalition, dass Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten künftig maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Diese Quote werfe gerade in Großbetrieben viele Fragen auf, die letztlich von den Arbeitsgerichten entschieden werden müssten. "Die 2,5 Prozent werden sich signifikant bei den Verfahrenseingängen niederschlagen", sagt er. "Ich könnte mir vorstellen, dass viele Arbeitnehmer wissen wollen, ob die Quote in ihrem Fall eingehalten wurde."

Das Unternehmen habe die Beweislast, so Natter. Könne es die Einhaltung der Quote nicht stichhaltig belegen, drohe eine Niederlage. Somit würden die Rechtsberater der Unternehmen empfehlen, deutlich unter den 2,5 Prozent zu bleiben. "Dennoch werden viele Anwälte versuchen, die Quote zu problematisieren", sagte der Gerichtspräsident voraus.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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