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VdK drängt auf Reform des Gleichbehandlungsgesetzes

Archivmeldung vom 17.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Sozialverband VdK mahnt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zeitnah umzusetzen. "Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden, es braucht dringend eine Reform des AGG", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag.

"Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen." Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssten endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, sagte sie weiter. Zumindest müsse die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins AGG aufgenommen werden. 

"Auch bei Versicherungen besteht Handlungsbedarf: Derzeit wird Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert." Hier müsse ein wirksames gesetzliches Verbot die Benachteiligung stoppen, fordert Bentele. Außerdem müsse das AGG den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtern. "Dafür müssen beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden, denn oft ist es für Betroffene eine schwere Entscheidung, gegen eine Diskriminierung vorzugehen oder sie erfahren erst zu spät davon, dass der Grund für ihre Ablehnung zum Beispiel im Bewerbungsverfahren ihre Behinderung war", fügte Bentele hinzu. Der VdK fordert darüber hinaus die Einrichtung einer Ombuds- und Schlichtungsstelle. "Schlichtungsverfahren sind schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene sind, ihr Recht durchzusetzen", sagte die VdK-Präsidentin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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