Deutschland von EU-Kommission wegen Vorratsdatenspeicherung verklagt
Archivmeldung vom 31.05.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie EU-Kommission hat Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Das teilte die EU-Behörde am Donnerstag mit. Der Bundestag hatte zuvor eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung verstreichen lassen.
Da das EU-Gesetz von Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, wird nun von der Kommission eine Geldbuße verlangt, die eine Millionenhöhe erreichen könnte. Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission eine Klage angekündigt, weil Deutschland die EU-Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat. Diese sieht die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fahndungszwecken vor. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 kippte, stritten Union und FDP um eine Neufassung.
Bosbach glaubt nicht mehr an Regelung zur Vorratsdatenspeicherung
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat jede Hoffnung aufgegeben, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von ihrer Position bei der Vorratsdatenspeicherung abrücken wird. "Sie wird wohl bis zum bitteren Ende bei ihrer Haltung bleiben", sagte Bosbach dem "Tagesspiegel" (Freitagausgabe).
Zuvor hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof im Streit um die Vorratsdatenspeicherung verklagt. Die Brüsseler Behörde verlangt eine Geldstrafe, weil die Bundesregierung das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen und damit europäisches Recht verletzt habe, hieß es zur Begründung. Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vor.
Branchenverband Bitkom kritisiert EU-Klage wegen Datenspeicherung
Der Hightech-Branchenverband Bitkom kritisiert, dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will. Der Bundestag hat eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung verstreichen lassen. Bitkom fordert, dass die Speicherung hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein, teilte der Verband in Berlin mit. Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädierte der Bitkom auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur