Nach Urteil zum BKA-Gesetz: Faeser kündigt Gesetzesänderungen an
Archivmeldung vom 02.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zügige Gesetzesänderungen angekündigt, zugleich aber die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgehoben. "Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen", sagte Faeser der "Rheinischen Post".
"Das Bundesverfassungsgericht hat über spezifische Befugnisse des
Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als
Zentralstelle der Polizei entschieden. Diese sind in weiten Teilen
verfassungskonform, müssen aber teilweise konkreter gefasst werden",
sagte die SPD-Politikerin.
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit
seiner Entscheidung für diesen spezifischen Bereich erstmals Vorgaben
gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA rechtssicher
auszugestalten sind. Wir werden diese Vorgaben zügig umsetzen und
entsprechende Gesetzesänderungen vorlegen", so Faeser weiter.
Die
FDP mahnt jedoch, dass das geplante Sicherheitsgesetz der
Ampel-Koalition gerichtsfest ausgestaltet werden müsse. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts unterstreiche die Notwendigkeit eines
ausgewogenen Verhältnisses zwischen Sicherheitsinteressen und den
Grundrechten der Bürger, sagte der innenpolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, der "Rheinischen Post"
(Mittwochausgabe). "Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung
darf nicht leichtfertig geopfert werden", so der Liberale.
Die
Freien Demokraten stünden aber auch für eine starke
Sicherheitsarchitektur, die den Herausforderungen der digitalen Welt
gerecht werde. "Mit dem Sicherheitspaket, das derzeit im Bundestag
verhandelt wird, wollen wir Maßnahmen auf den Weg bringen, die nicht nur
wirksam, sondern auch gerichtsfest sind. Nur so schaffen wir ein
langfristig tragfähiges und verfassungskonformes Sicherheitskonzept", so
der FDP-Innenpolitiker.
"Es bestehen weiterhin Fragen bei dem
geplanten biometrischen Abgleich, sowohl hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit, den betroffenen Personenkreisen als auch im Hinblick auf
den Schutz sensibler personenbezogener Daten. Zu klären ist auch, welche
Befugnisse den Sicherheitsbehörden eingeräumt werden sollen und wie die
automatisierte Datenanalyse unter Wahrung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung technisch und verfassungskonform
umgesetzt werden kann", so Höferlin weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur