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Widmann-Mauz: Mutter-Kind-Kuren müssen Pflichtleistung werden

Archivmeldung vom 29.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Aufgrund des durch einen Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen festgestellten starken Rückgangs an Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Die Ergebnisse der gestern im Ausschuss für Gesundheit stattgefundenen nicht öffentlichen Anhörung zu einem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Veränderungen, die sich seit Einführen des 11. SGB-V-Änderungsgesetzes im Rahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter ergeben haben, sind erschreckend.

Trotz der Tatsache, dass diese Leistungen seit 2002 voll von den Krankenkassen zu finanzieren sind und gleichzeitig die Qualitäts- und Vertragsregelungen konkretisiert wurden, gibt es einen drastischen Rückgang der Fallzahlen. Diese sind von 227.163 im Jahr 2001 auf 130.689 in 2004 gesunken. Dies lässt sich auch nicht dem Verweis auf eine Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger bei erwerbstätigen Frauen erklären.

In der Anhörung wurde deutlich, dass durchschnittlich 35 Prozent der Anträge bei den Krankenkassen abgelehnt werden. In 65 Prozent dieser Ablehnungen wird Widerspruch eingelegt, was in 45 Prozent dann doch zu einer Bewilligung der Maßnahme führt. Dieses Vorgehen konnte seitens der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht nachvollziehbar erklärt werden. Es führt aber aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Mütter und Väter zu erheblichen Hürden und entbehrlicher zusätzlicher Belastungen durch Widerspruchs- bis hin zu Klageverfahren.

Aufgrund diesem, auch nach eingehender Diskussion nicht vollständig nachvollziehbaren Vorgehen der Kassen wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass die Leistungen für Mütter und Väter von der Regel- in die Pflichtversorgung der gesetzlichen Krankenkassen überführt werden. Die dafür notwendigen gesetzlichen Schritte werden kurzfristig geprüft.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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