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Praxis der Parteienfinanzierung auf dem Prüfstand

Archivmeldung vom 13.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Praxis der Parteienfinanzierung in Deutschland steht erneut auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht will bis zum Sommer entscheiden, ob Geldflüsse aus Steuermitteln an die Bundestags-Fraktionen, an die 4400 Mitarbeiter der Bundestagabgeordneten und an die Parteistiftungen für eine verdeckte Parteienfinanzierung verfassungswidrig missbraucht werden, berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung".

Es gehe um fast 400 Millionen Euro im Jahr. Hintergrund ist eine Organklage der nicht im Parlament vertretenen Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) aus dem Jahr 2012, die sich durch die Zahlungen benachteiligt fühlt. "In diesem Verfahren wird eine Entscheidung noch im Laufe der ersten Jahreshälfte angestrebt", bestätigte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, Bernd Odörfer.

Der Prozess wird auf Seite der ÖDP vom Speyrer Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim geführt. Von Arnim sagte der Zeitung, mit der Klage solle die Verwendung von 83,8 Millionen Euro durch die Fraktionen, 116 Millionen "Globalzuschüsse" an die Stiftungen und 172,4 Millionen für die Mitarbeiter-Bezahlung geprüft werden. Die Gelder würden "ohne öffentliche Kontrolle" gezahlt, kritisierte von Arnim.

Ähnlich wie bei der vom Verfassungsgericht bereits in den 60er-Jahren erzwungenen Obergrenze der staatlichen Finanzierung der Parteien sollten nach Ansicht der Kläger auch für Geldflüsse an Fraktionen und Stiftungen Obergrenzen gesetzt werden und Erhöhungen dieser Beträge künftig nur auf gesetzlicher Grundlage und damit nach einer intensiven öffentlichen Diskussion möglich sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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