Hartz-IV-Regelsatz wird gegen Mietkaution aufgerechnet
Archivmeldung vom 15.09.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer als Hartz-IV-Bezieher umzieht, steht oft vor der Frage, wovon er Mietkaution oder Anteile für Wohnungsgenossenschaften bezahlen soll. Nimmt er dafür ein Darlehen des Jobcenters in Anspruch, wird ihm für die Rückzahlung die Regelleistung um monatlich zehn Prozent gekürzt. Für Katja Kipping, Sozialexpertin und Co-Vorsitzende der Linkspartei, ist das ein Skandal: »Hier wird jahrelang das Existenzminimum gekürzt. Woran sollen die Betroffenen denn noch sparen, am Essen?«
Vorangegangen war eine kleine Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung, über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer Wochenendausgabe berichtet. Demnach hat die Bundesregierung nicht einmal versucht, das Ausmaß der Kürzungen herauszufinden. Weder sei dem Bundesarbeitsministerium die Zahl derjenigen Leistungsbezieher bekannt, bei denen für die Darlehensrückzahlung gekürzt werde, noch wisse die SPD-geführte Behörde, wie lang die Rückzahlungszeiträume seien, in denen sich die ohnehin prekäre Lage der Betroffenen weiter verschlechtere. »Damit demonstriert das Haus Nahles sein totales Desinteresse für Erwerbslose und Aufstocker«, so Kipping. Die Kürzung sei zudem eine unzulässige Vermischung der Unterkunftskosten mit dem Regelsatz, der den Lebensunterhalt sichern solle.
Quelle: neues deutschland (ots)