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Abgeordnetengruppe definiert Bedingungen für Sterbehilfe

Archivmeldung vom 15.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Sterbehilfe-Debatte hat eine Abgeordnetengruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die SPD-Politiker Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und Carola Reimann einen Gesetzentwurf mit Bedingungen verfasst, unter denen Ärzte Suizidhilfe für aussichtslos Schwerstkranke leisten dürfen. Das berichtet die "Welt am Sonntag", die aus dem Entwurf zitiert.

Demnach verzichtet die Gruppe auf strafrechtliche Vorschriften. Stattdessen will sie im Bürgerlichen Gesetzbuch einen neuen Paragrafen zur "ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" einfügen. Dort soll es nach dem Willen der Gruppe künftig heißen: "Ein volljähriger und einwilligungsfähiger Patient, dessen unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, kann zur Abwendung eines krankheitsbedingten Leidens die Hilfestellung eines Arztes bei der selbst vollzogenen Beendigung seines Lebens in Anspruch nehmen."

Festgelegt wird dabei, dass die Hilfe des Arztes "freiwillig" sein muss. Erfolgen dürfe die Hilfe nur, "wenn der Patient dies ernsthaft und endgültig wünscht, eine ärztliche Beratung des Patienten über andere Behandlungsmöglichkeiten und über die Durchführung der Suizidassistenz stattgefunden hat, die Unumkehrbarkeit des Krankheitsverlaufs sowie die Wahrscheinlichkeit des Todes medizinisch festgestellt und ebenso wie der Patientenwunsch und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten durch einen zweiten Arzt bestätigt wurde". Den Zeitpunkt und die genaue Art des Suizids, der "unter ärztlicher Begleitung" erfolgen müsse, soll der Patient dabei selbst bestimmen.

Mit diesen Regeln würde die ärztliche Suizidhilfe auf Fälle von schwerst erkrankten und leidenden Menschen mit aussichtsloser Prognose begrenzt. Wie die "Welt am Sonntag" weiter berichtet, begründen die Abgeordneten ihren Entwurf mit dem Ziel, "Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten herzustellen und die Selbstbestimmung von unheilbar erkrankten Patienten zu stärken".

Die Gruppe will ihren Entwurf am kommenden Mittwoch öffentlich vorstellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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