Hans-Peter Hörner MdL: Enttäuschende Änderung des Privatschulgesetzes
„Die eingebrachte Änderung des Privatschulgesetzes ist inhaltlich stark enttäuschend,“ erklärte der schulpolitische Sprecher Hans-Peter Hörner MdL zur entsprechenden Gesetzesänderung. „Privatschulen, die überwiegend als Ersatz- oder Förderschulen benannt werden, sind für die Landesregierung nicht gleichwertig mit öffentlichen Schulen. Aber wen wundert das! Soll doch die Gemeinschaftsschule als Einheitsschule das Ergebnis sein.“
Der Gesetzesentwurf widerspricht Artikel 11 der Landesverfassung und missachtet die individuellen Begabungen der Kinder, so Hörner. „Lehrkräfte können sich weder um Schüler kümmern, die mehr Aufwand benötigen, noch um sogenannte ‚Überflieger‘. Auf der Strecke bleiben damit alle – Kinder, Familien, Lehrkräfte und unsere Leistungsgesellschaft.
Auch Ausbildungsbetriebe und Universitäten, die die unzureichende Qualifikation beklagen, brauchen Alternativen. Die Einbindung von Artikel 11 der Landesverfassung wäre dringend nötig, um die unterschiedlichen Begabungen unserer Kinder zu fördern.“
Quelle: AfD BW