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Pflegerat fürchtet Versorgungsprobleme wegen Impfpflicht

Archivmeldung vom 28.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Pflegenotstand
Pflegenotstand

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, warnt, dass die Impfpflicht in Heimen und Kliniken die Versorgung von Pflegebedürftigen gefährden könnte. "Es gibt so wenig Personal, dass wir uns nicht erlauben können, dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger kündigt", sagte Vogler dem "Spiegel".

Vogler weiter: "Wenn ungeimpfte Pflegekräfte Tätigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer prekärer." Der Umgang mit den Pflegekräften während der Pandemie habe nicht dazu beigetragen, dass man sich wertgeschätzt fühle, sagte Vogler. "Wir haben von Beginn an Menschen mit Corona gepflegt, egal ob Masken fehlten oder Schutzkittel, auch bevor es eine Impfung gab. Nun werden Pflegende in politischen Debatten dafür verantwortlich gemacht, dass sich das Virus verbreitet", so Vogler. Das sei unsäglich. Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), warnt vor Problemen.

"Die Pflegekräfte könnten das Gefühl bekommen, sie seien die Sündenböcke der Nation", sagt Moll dem "Spiegel". Bei der Kommunikation sei einiges falsch gelaufen, sagt Moll und verweist darauf, dass über eine allgemeine Impfpflicht erst später entschieden werden soll. Die Gewerkschaft Verdi rechnet mit einer vermehrten Nachfrage ihrer Mitglieder nach Rechtsberatung. Das neue Gesetz löse "große Unsicherheiten" aus, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des Verdi-Bundesvorstands, dem "Spiegel". "Es darf niemandem gekündigt werden, der nicht geimpft ist." Möglicherweise entschieden sich die Menschen später noch einmal um. Die Betriebe stünden bald vor einem Dilemma: "Es ist schwer vorstellbar, dass die Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen und freigestellt werden, weiter ihren vollen Lohn bekommen", so Bühler. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt vom 15. März an. Mitarbeiter in Kliniken, Heimen oder Gemeinschaftseinrichtungen müssen dann geimpft sein, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufsuchen wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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