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Strafprozessordnung soll für Mordfälle geändert werden

Archivmeldung vom 29.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsches Strafgesetzbuch von 1914 (Symbolbild)
Deutsches Strafgesetzbuch von 1914 (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angeklagte, die aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, sollen in Zukunft bei geänderter Beweislage doch noch einmal verurteilt werden können. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Eine Fraktionsinitiative von Union und SPD im Bundestag will die Wiederaufnahmegründe nach dem Paragrafen 362 der Strafprozessordnung entsprechend erweitern. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: "Bei unverjährbaren Taten wie Mord wollen wir die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen ermöglichen, wenn durch neue Beweismittel die Tat nachgewiesen werden kann."

In diesen engen Grenzen sei die Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils angemessen. So sollen etwa die technischen Fortschritte bei der DNA-Analyse ausgeschöpft werden können. Die Sozialdemokraten streben diese Änderung schon seit 1993 an. Da die beiden zuständigen Ministerien für Inneres und Justiz bislang skeptisch sind, was die Anwendung auf zurückliegende Fälle angeht, werden die Koalitionsfraktionen nun selbst aktiv.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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