Union will Erststimmenregelung bei neuem Wahlrecht nicht hinnehmen
Archivmeldung vom 31.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Union hält die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen am bestehenden Bundestagswahlrecht für unzureichend. "Direkt gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dieser Punkt ist aus Sicht der Partei unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein.
Wie
die CSU sieht man es die Unionsfraktion des Bundestages.
"Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes
Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", sagte deren
Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung.
"Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden." Das
Bundesverfassungsgericht habe seiner Ansicht nach mit seinem jüngsten
Urteil zum Wahlrecht den Versuch der Ampel gestoppt, "politische
Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten".
Die CSU
glaubt nicht, dass es ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl eine
realistische Aussicht gibt, eine umfassende Wahlrechtsreform ins Werk zu
setzen, über die sich Ampel und Union einig wären. Hubers Blick richtet
sich daher auf die nächste Legislaturperiode. Für die CSU sei "nach der
nächsten Bundestagswahl klar: keine Koalition ohne neue
Wahlrechtsreform". Das sei "Koalitionsbedingung". Auch in der
Unionsfraktion in Berlin nimmt man nicht an, dass es in dieser
Legislaturperiode noch zu einer abermaligen Änderung am Wahlrecht kommt.
Nach
dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach
ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch
Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr
Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen,
zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein. 2008 erklärte das
Bundesverfassungsgericht dieses Wahlrecht für ungültig, weil es dazu
führen konnte, dass Stimmen für eine Partei diese Sitze kosten konnte.
In
einer Reform 2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt:
Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem
Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt
zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020
führte zuletzt dazu, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen
werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die Union
schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und
Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze
würde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die
andere Hälfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese
Reform hätte bei den vergangenen Wahlen die Union zulasten der anderen
Parteien gestärkt.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend
bestätigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und
Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit
vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation
danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien.
Quelle: dts Nachrichtenagentur