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Bewegung im Steuerstreit zwischen Urlaubsbranche und Finanzbehörden

Archivmeldung vom 25.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Zum Beginn der Ferienzeit kommt Bewegung in einen Steuerstreit, den sich Deutschlands Reiseveranstalter mit Finanzbehörden liefern. Darin geht es der F.A.Z. (Samstagsausgabe) zufolge um Gewerbesteuernachforderungen, die sich nach Branchenschätzung rückwirkend bis 2008 auf bis zu 1,4 Milliarden Euro belaufen können. Die Urlaubsbranche fürchte schlimmstenfalls eine Insolvenzwelle.

"Wenn sich an der aktuellen Praxis nichts ändert, können viele Veranstalter unter ihren heutigen Geschäftsbedingungen nicht weiter arbeiten", sagte Norbert Fiebig, der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) im Gespräch mit der Zeitung. Der Streit hatte sich an der Auslegung eines Erlass der Finanzministerkonferenz der Länder nach der jüngsten Gewerbesteuerreform entzündet, berichtet die F.A.Z. "Für einen der großen Reiseveranstalter ergibt sich beispielsweise eine Steuerquote von fast 90 Prozent", sagte Fiebig. In schwächeren Jahren könne die Steuerquote auf mehr als 100 Prozent des Betriebsgewinns steigen. Auf Seiten der Finanzminister scheint es laut F.A.Z. nun die Bereitschaft zu geben, das Steuerrecht zu korrigieren.

Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen, dessen Chef Norbert Walter-Borjans (SPD) aktuell Vorsitzender der Finanzministerkonferenz der Länder ist, nimmt die Befürchtungen der Reisebranche nach eigenen Angaben "sehr ernst". "Deshalb ist die Landesregierung mit betroffenen Reiseveranstaltern in intensiven Gesprächen über das Pro und Contra einer Modifikation des geltenden Rechts", teilte das Ministerium auf Anfrage mit, schreibt die Zeitung.

Nach Auffassung der Finanzämter müssen Pauschalreiseanbieter seit 2008 eingekaufte Zimmerkontingente in Ferienhotels bei der Bemessung der Gewerbesteuer genauso berücksichtigen lassen wie eine angemietete und nicht aus Eigeninvestitionen errichtete Fabrikhalle, berichtet die F.A.Z. Die Reiseveranstalter sähen die Hotelzimmer, in denen jährlich mehrere Millionen ihrer Kunden übernachten, nicht als Betriebsstätte sondern als Teil ihres Produkts Urlaubsreise an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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