Grüne Mihalic: Merz-Plan für Einreiseverbot rechtlich unmöglich
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic hat den von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz formulierten Plan eines faktischen Einreiseverbots für illegale Migranten als rechtlich nicht umsetzbar zurückgewiesen. Die Tat von Aschaffenburg werde "jetzt im Wahlkampf für allerlei Forderungen instrumentalisiert", sagte sie der "Welt".
Das gilt aus Mihalics Sicht auch für die Merz-Forderung. "Gerade auch
die Union, gerade auch Friedrich Merz weiß sehr genau, dass das, was er
fordert, mit Europarecht und auch mit dem geltenden Verfassungsrecht
nicht zu vereinbaren ist. Das haben ihm mehrere Experten im
Bundesinnenministerium, aber auch im Bundesjustizministerium
bescheinigt", so die Grünen-Politikerin. "Und deswegen ist es keine
Frage des politischen Willens, sondern eine Frage des Rechts. Und das
wird eben so nicht gehen."
Die Frage, ob der Merz-Plan mit den
Grünen als möglicher Koalitionspartner der Union überhaupt umsetzbar
wäre, stelle sich daher gar nicht, stellte Mihalic klar: "Das ist ja
keine Frage des politischen Willens. Friedrich Merz kann sich ja viel
wünschen, aber auch Friedrich Merz muss sich eben an Recht und Gesetz
halten. Und das Europarecht ist nun mal in dieser Frage der
vollständigen Zurückweisung an unseren Grenzen eineindeutig."
Grundsätzlich
verweigerten sich die Grünen aber keiner härteren Migrationspolitik, so
Mihalic. Das habe man in der Ampel-Regierung auch gezeigt: "Wir
verweigern uns selbstverständlich nicht, wenn es irgendwo
gesetzgeberische Lücken gibt, diese auch nachzuvollziehen. Wir haben
aber in der Vergangenheit eine ganze Menge Verschärfungen auf den Weg
gebracht. Wir haben die Migrationspolitik grundlegend verändert. Das
ist, das ist auch nicht abzustreiten, und wir sehen auch, dass diese
Maßnahmen wirken."
Die Asylbewerberzahlen seien deutlich
zurückgegangen, "und deswegen kann man auch nicht mehr von einer
Überlastung des Systems sprechen", hob Mihalic hervor. "Und wenn man
jetzt nach dieser Tat von Aschaffenburg sich wirklich mal genau
anschaut, was eigentlich vorgelegen hat, dann sehe ich da keinen Mangel
in der Gesetzgebung. Dann sehe ich vor allen Dingen einen Mangel im
Vollzug."
Quelle: dts Nachrichtenagentur