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Datenschutzbeauftragter hat weiter Bedenken gegen Spahns Infektionsschutzgesetz

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat trotz einiger Nachbesserungen weiter Bedenken gegen den Entwurf des Infektionsschutzgesetzes von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

"Der Entwurf enthält erhebliche Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Es ist zweifelhaft, ob diese in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig sind", heißt es in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestags, der an diesem Mittwoch tagt. Sie liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor.

So fehle im Gesetzentwurf eine Löschungsregelung für die gesammelten Daten zum Verlauf der Epidemie. In den Entwurf solle daher eingefügt werden: "Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung für beendet erklärt wurde."

Auch will Kelber die Zuständigkeit über alle Datensammlungen erhalten, die von Bund und Ländern während der Epidemie gesammelt werden. Kelber begrüßt in seiner Stellungnahme, dass Handy-Ortungen wieder aus dem Entwurf gestrichen worden seien. Er habe aber "mit Verwunderung" der Begründung zu dieser nunmehr weggefallenen Regelung entnommen, "dass diese mit Erfahrungen aus einem Land begründet werden, in dem die Datenschutz-Grundverordnung nicht gilt", schreibt Kelber mit Blick auf Israel.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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