Hans-Jürgen Goßner MdL: Ziele des Volksantrags im Einzelnen nicht umsetzbar
Archivmeldung vom 22.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić„Wenn die Landesregierung diesen Entwurf tatsächlich ohne Generalrenovierung durchwinkt, kann sie nicht ganz bei Trost sein.“ Diesen Vorwurf erhob der sicherheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL heute in seinem Plenarbeitrag zum neuen Rettungsdienstgesetz.
„Je tiefer man sich in die Gutachten und Stellungnahmen einliest, desto mehr wächst das Entsetzen. Ein zentrales Gesetz zur Lebensrettung war jahrzehntelang rechtswidrig und alle haben zugesehen. Und diese verfehlte, konfuse und seltsame Selbstverwaltung soll im neuen Gesetz seelenruhig weiterleben. Eigentlich gehört dieses Gesetz schon aus diesem Grund auf den Schrottplatz verschoben.“
Offensichtlich gewährleistet der Gesetzentwurf weder eine wirksame Aufsicht über die Organisation und Planung des Rettungsdienstes noch über die Durchführung des Rettungsdienstes und damit über die konkrete Patientenversorgung, so Goßner weiter. „Außerdem sind sämtliche Planungsparameter des Entwurfs angreifbar, zweifelhaft, lückenhaft und nicht nachvollziehbar. Zudem greift, da die Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nicht mehr als öffentlich-rechtlich im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen ist, keine Amtshaftung bei Fehlern des notärztlichen Personals, so dass es grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen für etwaige Behandlungsfehler oder andere Pflichtverletzungen in Ausübung ihrer Tätigkeit haftet. Die AfD will mit ihren Änderungsanträgen mithelfen, wenigstens die gröbsten Fehler zu bereinigen. Es bedarf aber noch viel mehr durchgreifender Änderungen.”
Quelle: AfD BW