Rene Dierkes: FFP2-Maske vor dem Oberlandesgericht München vorgeschrieben – Wird die Maskenpflicht durch die Hintertür wieder eingeführt?
Im Prozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislaufweltverband hatte das Oberlandesgericht München am 24. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden erlassen. Die Maske durfte nur für Wortmeldungen abgenommen werden.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Rene Dierkes hat bei der Bayerischen Staatsregierung nachgefragt: War diese Maßnahme wirklich nötig, oder handelte es sich um eine willkürliche Wiedereinführung der Maskenpflicht durch die Hintertür? Die Antwort zeigt, dass künftig wieder Grundrechtseinschränkungen wie z.B. Maskenpflichten möglich sein können.
Rene Dierkes erklärt dazu als rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Folgendes: „Die Staatsregierung empfiehlt weiterhin, sich an die AHA+L-Regel zu halten. Da fühlt man sich doch wieder in die Zeit der Corona-Diktatur zurückversetzt! Die FFP2-Maske ist aber keine ‚Alltagsmaske‘: Man bekommt hinter ihr kaum Luft, der Kreislauf sackt ab, und die Konzentrationsfähigkeit nimmt rapide ab.
Das kann die Verhandlungsfähigkeit vor Gericht schon beeinträchtigen. In bestimmten Situationen könne eine Gesichtsmaske ein Schutz vor Infektionen sein, schiebt die Regierung nach. Die Maßnahme wäre aus medizinischen Gründen zum Schutz einer Person getroffen worden. Die Staatsregierung macht sich nicht einmal die Mühe, solche hysterischen Einzelfall-Entscheidungen kritisch zu hinterfragen.
Die FFP2-Maske ist eine Arbeitsschutzmaske gegen Staub und schadet bei längerfristigem Tragen der Gesundheit. Vor der Corona-Zeit wären solche Richtererlasse undenkbar gewesen. Wir müssen aufpassen, dass sie zu keiner neuen Maßnahmen-Spirale führen, sonst wachen wir plötzlich wieder in einem Land voller Grundrechtseinschränkungen auf. Dieser Fall zeigt zudem, wie dringend notwendig die juristische Aufarbeitung des Corona-Regimes immer noch ist.“
Quelle: AfD Bayern