Streit in der Bundesregierung über Fahrverbotsurteile
Archivmeldung vom 20.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttInnerhalb der Bundesregierung ist ein Streit über die Entscheidungen der Gerichte zu den Diesel-Fahrverboten entbrannt. "Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) dem "Handelsblatt". Das sei die Grundlage unseres Rechtsstaates. "Es ist die Aufgabe der Politik, Entscheidungen zu treffen, die vor unserer Verfassung Bestand haben", so Barley weiter.
Widerspruch kam vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), der insbesondere das Urteil zu den neuen Diesel-Fahrverboten für die Autobahn A 40 in Essen scharf kritisierte. "Es ist sicherlich unverhältnismäßig, wenn Fahrverbote für Autobahnen angeordnet werden sollen", sagte Bilger. Viele Menschen wunderten sich zu Recht über solche weltfremden Urteile. Direkt nach dem Urteil hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Entscheidung bereits als "unverhältnismäßig" kritisiert und erklärt, Urteile wie diese gefährdeten die Mobilität Hunderttausender Bürger. Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, wertet die Dieselurteile als "sichtbaren Beleg für die Entfremdung von der Lebenswirklichkeit". "Die betroffenen Städte sind gut beraten, gegen die jeweiligen Urteile Berufung einzulegen, damit deren Innenstadtbezirke nicht von der Versorgung abgekoppelt werden", so Steiger.
Der Richterbund verwahrte sich gegen Kritik an der Justiz. "Es liegt völlig neben der Sache, Gerichte dafür zu kritisieren, dass sie geltendes Recht anwenden", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, dem "Handelsblatt". In einem Rechtsstaat seien nicht die Rechtsauffassung eines Ministers oder das vermeintliche Rechtsempfinden einer Mehrheit maßgeblich. Damit würde Recht durch Willkür ersetzt. Wenn die Exekutive sich über Entscheidungen der Justiz hinwegsetze oder sie fortlaufend in Frage stelle, untergrabe das die Autorität der Rechtsprechung. "Das bringt den Rechtsstaat aus dem Gleichgewicht", so Rebehn.
Quelle: dts Nachrichtenagentur