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Städte in NRW fürchten Impfpflicht-Bürokratie

Archivmeldung vom 24.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Sieben Wochen vor Einführung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in medizinisch-pflegerischen Betrieben gibt es in den nordrhein-westfälischen Kommunen erhebliche Zweifel an Umsetzung und Kontrollierbarkeit.

"Die Bundesregierung muss schnell alle offenen Fragen klären. Es kann nicht sein, dass uns in den Städten wieder ein irrer Verwaltungsaufwand auf die Füße fällt", sagte Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU), der zugleich Vize des NRW-Städtetages ist, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

 Bislang sei völlig ungeklärt, wie sich der Bund das Zusammenspiel von Arbeitgebern und Gesundheitsämtern im Umgang mit personenbezogenen Daten vorstelle und wie Beschäftigungsverbote durchgesetzt werden sollen, so Kufen. Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes hat die Ampel-Koalition im Dezember beschlossen, dass ab 15. März alle Beschäftigten in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Pflegedienstleistern, Rettungsdiensten oder Geburtshäusern vollständig geimpft sein müssen. Das gilt nicht nur für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Berufen, sondern auch für Reinigungs- und Küchenpersonal oder Verwaltungsjobs. Wird der Impfnachweis nicht erbracht, soll der Arbeitgeber dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden, das daraufhin ein Beschäftigungsverbot aussprechen müsste. Trotz der vergleichsweise hohen Impfquote wartet auf die 53 Gesundheitsämter in NRW womöglich eine Bürokratie-Lawine.

Allein bei der Stadt Essen wird davon ausgegangen, dass man es bei insgesam t 50.000 Beschäftigten in diesem Bereich mit 2.500 bis 3.000 Ungeimpften zu tun bekommen könnte. Die Zeit drängt: Nur wer bis zum 28. Januar eine Erstimpfung erhält, kann zum Geltungsbeginn der Impfpflicht vollständig geimpft sein. Unklar ist, wie die Gesundheitsämter bei Rechtsstreitigkeiten um medizinische Atteste, sozialen Härten wegen wegfallender Entgeltfortzahlung oder Versorgungsengpässen in einzelnen Pflegeheimen verfahren sollen. Kritiker aus der Pflegebranche hatten bereits Befürchtungen geäußert, dass die Impfpflicht den Fachkräftemangel weiter verschärfen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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