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Generalstaatsanwälte gegen digitale Aufzeichnung von Prozessen

Archivmeldung vom 03.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Justiz wächst der Widerstand gegen das Vorhaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Gerichtsverhandlungen in Strafverfahren per digitaler Aufzeichnung zu dokumentieren. In einer aktuellen Stellungnahme lehnen die deutschen Generalstaatsanwälte den Referentenentwurf aus Buschmanns Haus einhellig ab. Dieser "löst kein Problem, sondern schafft neue", ein "Regelungsbedarf ist nicht ersichtlich", heißt es in dem Papier, aus dem der "Spiegel" zitiert.

"Das Gesetzesvorhaben wird falsch begründet, als eine Arbeitshilfe für die Justiz, ohne dass man uns vorher gefragt hat", so erklärt etwa der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die Bedenken der Strafverfolger. Dabei handele es sich eher um einen "zusätzlichen Werkzeugkasten für Strafverteidiger". Röttle fürchtet unter anderem, dass Zeugen ihre Aussagen abschwächen oder vorfiltern, wenn die Kamera mitläuft: "Es ist heute schon schwierig, Menschen zur Aussage vor Gericht zu bewegen, weil sie Angst vor dem Angeklagten haben oder der Situation ausweichen wollen." Das Risiko, dass Mitschnitte im Internet landeten, sei erheblich, der "riesige Pool personenbezogener Daten" zudem "anfällig für Hackerangriffe". Röttle: "Das ist das Letzte, was wir für den Strafprozess brauchen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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