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Zeitung: Panne bei Stichtagsregelung zum Betreuungsgeld

Archivmeldung vom 03.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Bei der Stichtagsregelung zum Betreuungsgeld ist Regierung und Unionsfraktion nach Einschätzung von Unionspolitikern ein Fehler unterlaufen. Ein Bundestagsabgeordneter sprach gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" von einer "Panne", ein führender CDU-Landtagsabgeordneter aus einem unionsgeführten Bundesland sagte: "Da haben wir richtig Mist gebaut." Während seit dem 1. August der Rechtsanspruch auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige gilt, gehen Eltern, die ihre gleichaltrigen Kinder privat betreuen, leer aus. Stichtag für den Anspruch auf das ebenfalls am Donnerstag eingeführte Betreuungsgeld ist nämlich das Geburtsdatum 1. August 2012, die Kinder von Anspruchsberechtigten dürfen derzeit also höchstens zwölf Monate alt sein.

Die Aussage von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), Eltern von Kleinkindern hätten die freie Wahl zwischen einem U-3-Betreuungsplatz und dem Betreuungsgeld, trifft somit gegenwärtig nicht zu. Die Familienministerin ging gegenüber der F.A.S. nicht auf die Kritik ein. Sie sagte lediglich: "Beim Betreuungsgeld gibt es einen Stichtag, das heißt, die Gruppe derjenigen, die es bekommen, wird vom 1. August an Tag für Tag größer. Das war bei der Einführung des Elterngeldes übrigens genauso."

Ihr Ministerium verwies darauf, dass der Stichtag 1. August 2012 "von den Fraktionen im parlamentarischen Verfahren festgelegt" worden sei. Im ursprünglichen Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen dem Bundeskabinett im Juni 2012 vorgelegt hatten, war auch schon ein Stichtag enthalten: der 1. Januar 2012. Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag im November 2012 mit dem Stichtag 1. August 2012.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär, sagte der F.A.S.: "Leider lässt sich bei Stichtagen zu Beginn der Einführung einer neuen Leistung nicht vermeiden, dass es Fälle gibt, die dann noch nicht profitieren." Nach Auskunft aus der Unionsfraktion im Bundestag war der Stichtag ein Kompromiss, der Grund sei die Finanzlage gewesen. Der Bund hat laut Familienministerium für das laufende Haushaltsjahr 55 Millionen Euro für das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellt, während die vorläufige Finanzplanung für das nächste Jahr 515 Millionen und für 2015 eine Milliarde Euro vorsieht. Aus dem Umfeld der Fraktion hieß es, es sei damals "keinem bewusst geworden", dass die Stichtagsregelung beim Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz eine Ungleichbehandlung von Eltern bedeuten werde, die ihre Kinder privat betreuen. Auch aus der CSU hieß es, das sei "nicht wirklich beabsichtigt" gewesen.

Nach Auskunft der für das Betreuungsgeld zuständigen Länderbehörden ist etlichen Eltern erst in diesen Tagen bewusst geworden, dass sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld haben, weil ihr Kleinkind zu alt ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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