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Kombi-Rente: Von der Leyen bessert bei Zuverdiengrenze nach

Archivmeldung vom 20.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ursula Gertrud von der Leyen Bild: Laurence Chaperon / wikipedia.org
Ursula Gertrud von der Leyen Bild: Laurence Chaperon / wikipedia.org

Rentner können künftig deutlich mehr Geld ohne Abzüge hinzuverdienen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihre Pläne für die neue Kombi-Rente nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" noch einmal nachgebessert. Davon können vom nächsten Jahr an viele Ruheständler profitieren, die vorzeitig Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten.

Für Rentner gelten bislang starre Grenzen beim Hinzuverdienst. Wer vor Erreichen seiner Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen, was darüber hinausgeht, wird schrittweise auf das Altersgeld angerechnet. Diese starren Verdienstgrenzen will die Bundesregierung abschaffen. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen insgesamt so viel zu verdienen wie früher durch das Gehalt. Jetzt steht fest, dass für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein soll. Ursprünglich war hier vorgesehen, den Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit heranzuziehen. Für Rentner, die noch nebenbei berufstätig sind, kann dies ein größerer finanzieller Vorteil sein, weil der Spitzenverdienst in den 15 Jahren in der Regel höher ist als der Schnitt der letzten drei Jahre. Auch lassen sich so leichter Ungerechtigkeiten beim Berechnen von Abzügen vermeiden, etwa weil am Ende des Berufslebens das Gehalt geringer als vorher ausgefallen ist.

Von der neuen Kombirente können aber nicht alle Frührentner profitieren. Die gelockerten Grenzen für den Hinzuverdienst gelten nur für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher ist dies nur bei Schwerbehinderten möglich gewesen, deren maßgeblich Altersgrenze seit Anfang des Jahres schrittweise von 60 auf 62 angehoben wird.

Wie sich die neue Grenze konkret auswirkt, zeigt das Beispiel eines Durchschnittsverdieners in der Rentenversicherung. Dieser erhält im Monat 2.555 Euro brutto. Als 63-Jähriger, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt, bekommt er etwa 1.011 Euro. Die Abschläge von seiner Rente aufgrund des vorzeitigen Bezugs der Altersbezüge sind dabei bereits berücksichtigt. Er kann nun künftig bis zu 1544 Euro statt bislang 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies seine Rente schmälert. Noch mehr zu verdienen würde sich für ihn nicht lohnen, weil jeder Euro an zusätzlichem Gehalt komplett von der Rente abgezogen wird.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bewertete die neuen Pläne von der Leyens positiv: "Wenn die Koalition die Hinzuverdienstgrenzen jetzt zumindest etwas weiter lockern will als ursprünglich geplant, ist das in jedem Fall zu begrüßen", sagte ein Sprecher. Die BDA plädiert für einen kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen. "Sie wirken für die Betroffenen manchmal wie ein Arbeitsverbot und sind in der Anwendung kompliziert."

Kritik kommt auch vom DGB-Vorstandsmitglied, Annelie Buntenbach: "Die Kombi-Rente löst die Probleme der Rente mit 67 nicht. Die Betroffenen können dann zu ihrer Altersrente mehr als bislang dazuverdienen, müssen aber höhere Abschläge in Kauf nehmen und bekommen ihre Rente auf Dauer um bis zu 14,4 Prozent gekürzt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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