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Verfassungsrechtler Bertrams nennt bilaterale Flüchtlingsabkommen "absurd"

Archivmeldung vom 02.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Bertrams
Michael Bertrams

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und 14 der EU-Mitgliedsstaaten zur Rücknahme von Flüchtlingen scharf kritisiert. "In meinen Augen muten diese Vereinbarungen absurd an. Denn im Kern versprechen die betreffenden Länder - unter ihnen Griechenland und Spanien - nichts anderes, als künftig das ohnehin geltende EU-Recht zu beachten", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe).

Der EU-Gipfel in Brüssel zur Migration habe keine Probleme gelöst. Der erzielte Kompromiss sei "ein Wunschzettel, ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft". Zu einer wirksamen und humanitär vertretbaren Lösung der "Sekundärmigration", der Binnenwanderung von Flüchtlingen innerhalb der EU, trat Bertrams für eine konsequente Anwendung der immer noch geltenden Dublin-Verordnung ein. Sie sieht vor, dass derjenige Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser erstmals die EU betreten hat. Zwar fehle es nach wie vor an einer verbindlichen und fairen Verteilung auf alle EU-Mitgliedsstaaten als "A und O einer umfassenden europäischen Lösung". Doch habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits das Scheitern einer solchen Lösung und damit der Dublin-Verordnung festgestellt, kritisierte Bertrams.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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