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Linke fordert schärfere Gesetze gegen Lohndumping

Archivmeldung vom 16.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Linken fordern neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auch schärfere Gesetze gegen Lohndumping. Nach Informationen der "Welt" will die Parteiführung bei ihrer Vorstandssitzung am Samstag einen entsprechenden Beschluss fassen, der regelmäßige Kontrollen bei allen Unternehmen vorsieht.

"Werden sittenwidrig niedrige Löhne festgestellt, wird die Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Lohn und Mindestlohn inklusive vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmen eingezogen und an die betroffenen Beschäftigten als Entschädigung weitergeleitet", heißt es in der Beschlussvorlage, die der "Welt" vorliegt.

Nach geltendem Recht gelten Löhne erst dann als sittenwidrig, wenn sie mehr als ein Drittel unterhalb der üblichen Entlohnung liegen. Ein grundsätzliches Recht auf Schadensersatz gibt es nicht. Auch zu hohe Gehälter sollen nach dem Willen der Linken künftig als sittenwidrig gelten. So soll der Höchstlohn eines Unternehmens auf das Zwanzigfache des Vollzeitlohns in der niedrigsten Lohngruppe begrenzt werden. Wird bei einer Kontrolle ein höheres Gehalt festgestellt, werde die Differenz zum erlaubten Höchstlohn zuzüglich einer Strafe in Höhe des Doppelten dieses Betrags vom Unternehmen eingezogen, so die Pläne. Bisher gibt es im deutschen Recht keine Obergrenze für Löhne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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