Bundesregierung prüft Strafrecht auf NS-Relikte
Archivmeldung vom 05.02.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesregierung prüft laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) derzeit eine Reform der Paragrafen 211 und 212 im Strafgesetzbuch, die sich auf Mord bzw. Totschlag beziehen. "Das Ergebnis der Prüfung wird die Bundesregierung zeitnah bekannt machen", heißt es in einer Antwort des Ministers auf eine Kleine Anfrage aus der Linksfraktion im Bundestag, die der Tageszeitung "neues deutschland" vorliegt.
Hintergrund ist die von Juristen immer wieder bemängelte Tatsache, dass der Mordparagraf in seiner noch immer gültigen Form auf Formulierungen aus dem Jahr 1941 fußt. Darin enthaltene Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier bezögen sich nicht auf die Tat des Mordes, sondern auf die Person des Mörders, kritisieren Juristen. Dies sei im Zusammenhang des bundesdeutschen Rechts "systemwidrig". Im November hatte sich die schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) für eine Reform der juristischen Fassung von Tötungsdelikten stark gemacht.
Ebenfalls überprüft werden sollen Vorschriften zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung, die auf ein Gesetz aus dem Jahr 1933 zurückgehen.
Quelle: neues deutschland (ots)