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Medien: Generalbundesanwalt will in NSA-Affäre nicht ermitteln

Archivmeldung vom 28.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Generalbundesanwalt Harald Range wird einem von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zufolge keine Ermittlungen wegen Spionage in der NSA-Abhöraffäre aufnehmen. Weder wegen des vermuteten massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger, noch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch US-Geheimdienste würden Ermittlungsverfahren eingeleitet, berichten SZ, NDR und WDR unter Berufung auf Kreise der Bundesanwaltschaft.

In beiden Fällen habe es monatelange Vorprüfungen durch die Karlsruher Behörde gegeben, bei denen Material gesammelt worden sei, um festzustellen, ob die Unterlagen für einen Anfangsverdacht reichen oder nicht. Als Beschuldigte hätten ehemalige NSA-Chefs geführt werden können. Ranges Leute wollen demnach keine Ermittlungsverfahren einleiten. Entsprechende Schriftstücke sollen dem Generalbundesanwalt seit etlichen Wochen vorliegen, berichten SZ, NDR und WDR. Der Spitzenjurist habe sie bislang nicht unterschrieben.

Auf Anfrage habe Range am Dienstag erklärt, er werde "alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben". Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten Ermittlungen nur symbolhaften Charakter gehabt, heißt es weiter. Es gebe keine Möglichkeit an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen, heißt es demnach in Karlsruhe. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben. Die Ermittler hätten auch versucht, über deutsche Regierungsstellen und über deutsche Geheimdienste an Informationen zu gelangen. Die Antwort soll stets gewesen sein, man habe nur Zeitungswissen, berichten SZ, NDR und WDR weiter.

Der "Spiegel", der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, habe unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv verweigert. Vergeblich habe Karlsruhe versucht, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.

In der Bundesregierung gebe es Unmut über die Behandlung des Falles durch Generalbundesanwalt Range. Wegen seiner angeblich zögerlichen Haltung werde er stark kritisiert. Auch in seiner eigenen Behörde gebe es Kritik. Ein Sprecher Ranges habe dazu erklärt, einer "abschließenden Bewertung" hätten noch "offene ergänzende Anfragen und Abklärungen" entgegen gestanden. Zudem habe die Behörde laut SZ, WDR und NDR noch ein Gutachten der Bundesregierung vom 2. Mai zu einer möglichen Vernehmung Snowdens vor dem Untersuchungsausschuss auswerten müssen. Die Bundesregierung habe Range früh signalisiert, dass er bei der Prüfung freie Hand habe. So habe Justizminister Heiko Maas (SPD) mit Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) verabredet, etwaige Ermittlungen dürften nicht aus außenpolitischen Gründen gestoppt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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