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Verfassungsmäßigkeit der Polizeibesoldung angezweifelt

Archivmeldung vom 02.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wappen von Hessen
Wappen von Hessen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, hat auf einer Pressekonferenz zusammen mit Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Battis ein weiteres Gutachten vorgestellt, mit dem belegt wird, dass die Besoldung der hessischen Beamten nicht den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Verfassungsmäßigkeit der Ämterbewertung im Hessischen Polizeivollzugsdienst.

"Das vorliegende Gutachten von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Battis stellt eindeutig fest, dass die Besoldung der Polizeibeamten in Hessen nicht verfassungsgerecht ist", stellte der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, bei der Vorstellung des Gutachtens heute in Frankfurt fest.

Das Gutachten hebt hervor, dass die Besoldung der hessischen Polizeibeamten gegen das Alimentierungsprinzip, das Leistungsprinzip und den Grundsatz der abgestuften Besoldung verstößt. Die durch die unzulängliche Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Hessischen Polizeivollzugsdienst verursachte Situation fordere dringenden Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, so Prof. Battis. Heini Schmitt mahnte die Landesregierung an, schnell dem Gutachten zu folgen. Die Maßstäbe und Ergebnisse des Gutachtens können auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Landesverwaltung haben.

Quelle: dbb Hessen beamtenbund und tarifunion (ots)

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