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Auch für Zeitarbeiter gilt Lohnuntergrenze

Archivmeldung vom 13.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Noch im Januar werden für 1,7 Millionen Beschäftigte in sechs weiteren Wirtschaftszweigen Mindestlöhne eingeführt. Darauf hat sich die Große Koalition nach monatelangem Streit verständigt

Wie die stellvertretende SPD-Chefin Andrea Nahles heute sagte, soll auch für Zeitarbeiter eine Lohnuntergrenze gelten. Diese hatte die Union bislang abgelehnt. Der Mindestlohn solle jedoch nicht über das seit 1996 geltende Arbeitnehmer-EntsendegesetzDas Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) trat am 26. Februar 1996 inkraft. Auf seiner Grundlage werden in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt, insbesondere Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch und Beiträge zu einer Urlaubskasse. geregelt werden. Dorthinein sollen dafür fünf weitere Branchen: die Pflegedienste, die Abfallwirtschaft, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die industriellen Großwäschereien und die Bergbauspezialdienste.

Für die Zeitarbeitsbranche vereinbart der Koalitionsausschuss in der Nacht zu heute ebenfalls eine Lohnuntergrenze; sie soll im ArbeitnehmerüberlassungsgesetzDas Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) trat am 7. August 1972 inkraft. Es regelt die gewerbsmäßige Überlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) von Arbeitnehmern. verankert werden.

Zum Streitthema Zeitarbeit stellte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla klar: «Der Mindestlohn, so wie ihn die SPD gefordert hat, wird nicht kommen.» Weil die Zeitarbeit nicht ins Entsendegesetz komme, gebe es auch keine Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags, was insbesondere den Mittelstand belastet hätte. «Die Tarifautonomie wird gewahrt. Alle Flächentarifverträge bleiben voll wirksam», erklärte Pofalla. Untersagt werden sollten lediglich sittenwidrige Löhne in der Zeitarbeit, sagte er. «Das heißt: Löhne in der Zeitarbeit, die deutlich unterhalb der Flächentarifverträge und an der Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegen, werden künftig untersagt.» Diese Forderung habe die CDU bereits auf dem Bundesparteitag 2007 in Hannover beschlossen.

Nahles sagte zum Zeitplan, die Entwürfe zum Entsendegesetz, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zum Mindestarbeitsbedingungengesetz würden alle drei bis Ende Januar im Bundestag «beraten und abgeschlossen». Weiter erklärte sie, die Einigung sei ein Durchbruch, der weiteren 1,7 Millionen Beschäftigten faire Arbeitsplatzbedingungen garantiere. «Mindestlöhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber, und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten», erklärte Nahles.

Keinen Mindestlohn wird es laut dem Kompromiss für die Branchen Weiterbildung und Forst-Dienstleistungen geben, die ebenfalls die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt hatten. Bisher gilt ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für Gebäudereiniger und Briefdienstleistungen sowie das Baugewerbe inklusive Baunebengewerbe, also Maler- und Lackiererhandwerk, Abbruch- und Abwrack- sowie Elektro- und Dachdeckerhandwerk. Geschützt vor Dumpinglöhnen und Lohnkonkurrenz werden dadurch derzeit etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer.

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