Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Arbeitgeber fordern Zuwanderungsstopp in deutsche Sozialsysteme

Arbeitgeber fordern Zuwanderungsstopp in deutsche Sozialsysteme

Archivmeldung vom 30.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ingo Kramer  Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Ingo Kramer Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) fordert von der Bundesregierung, die Zuwanderung von EU-Bürgern in deutsche Sozialsysteme zu verhindern. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post", Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU werde in ihrer Akzeptanz gefährdet, "wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen aus den Sozialsystemen von Mitgliedstaaten verknüpft wird und im Extremfall zur Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt."

Die BDA fordert in einem Positionspapier eine rechtliche Klarstellung, dass EU-Bürger in Deutschland künftig nur Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn das monatliche Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden nach dem geltenden Mindestlohn entspricht. Selbstständige, die lediglich in geringem Umfang arbeiten, wären dadurch künftig nicht mehr erfasst. Und auch Minijobber würden nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen sein, argumentieren die Arbeitgeber. Bisher sei im deutschen Recht jedenfalls nicht ausdrücklich geregelt, in welchem Umfang Unionsbürger gearbeitet haben müssen, um als Arbeitnehmer und Selbstständige zu gelten und infolgedessen Zugang zu Sozialhilfeleistungen erhalten, bemängeln die Arbeitgeber in dem Positionspapier. Vielmehr bestehe bisher für all jene Unionsbürger ein dauerhafter Zugang zu Sozialhilfeleistungen, die länger als ein Jahr einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen seien. Die geforderte Klarstellung beim Arbeitnehmerbegriff solle aber nicht dazu führen, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern schlechter zu stellen, schreibt die Arbeitgebervereinigung.

Quelle: Rheinische Post (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte revier in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige