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Grüne: Bundesregierung verharmlost rechte Umtriebe in Bundeswehr

Archivmeldung vom 24.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bündnis 90 / Die Grünen Flagge
Bündnis 90 / Die Grünen Flagge

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Debatte um rechtsradikale Tendenzen in der Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden fordern die Grünen von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen rechte Strömungen in der Truppe. Grünen-Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger warf dem Verteidigungsministerium vor, den Ernst der Lage nicht begriffen zu haben.

Brugger sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Bundesregierung findet es scheinbar nicht problematisch, wenn sich ein ehemaliges Mitglied der Bundeswehr-Eliteeinheit mit Rechtsextremen über einen Tag X austauscht, für den Waffen gehortet werden sollen und Listen mit unliebsamen Personen erstellt werden." Die Politikerin sprach von einem "blauäugigen" Umgang mit Alarmzeichen in den Sicherheitsbehörden.

Es geht dabei um den Fall "Hannibal", bei dem ein ehemaliger Bundeswehrsoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK), also der Eliteeinheit der Truppe, seit 2017 ein rechtes Netzwerk und einen Chat als Administrator geleitet haben soll. In der Antwort auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Brugger räumt das Verteidigungsministerium Kenntnis über den Fall ein, widerspricht aber den Vorwürfen, es handle sich um rechtsradikale Netzwerke: "Der Bundesregierung ist im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall Franco A. seit Juni 2017 bekannt, dass ein damaliger Soldat des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr unter dem Pseudonym ´Hannibal` in verschiedenen Chat-Gruppen als Administrator fungierte." In dem Chat sei es um die "aktuelle weltpolitische Lage und Überlebensstrategien für einen möglichen Katastrophenfall" gegangen. Bisher lägen keine Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen oder strafrechtlich relevante Handlungen vor.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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