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Immobilienverband beklagt "Steuererhöhungsexzess"

Archivmeldung vom 16.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Luft besteuern: Steuereintreiber aller Welt staunen...(Symbolbild)
Luft besteuern: Steuereintreiber aller Welt staunen...(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat die Bundesregierung aufgefordert, die ständigen Erhöhungen der Grunderwerbssteuer zu stoppen. "Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ist die Grunderwerbsteuer über alle Bundesländer hinweg 28 Mal erhöht worden", sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick dem "Handelsblatt".

Dieser "Steuererhöhungsexzess" müsse beendet werden. Seit 2006 sind die Länder für die Höhe der Grunderwerbsteuer zuständig. "Das hat den Anreiz gesetzt, dass alle Länder außer Bayern und Sachsen den Steuersatz kontinuierlich von ursprünglich 3,5 Prozent erhöht haben", so Schick. Die Einnahmen würden jedoch im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang angerechnet und umverteilt.

"Das heißt, dass diejenigen Länder am meisten profitieren, die den höchsten Steuersatz haben." Schick forderte den Bund auf, "diesen Konstruktionsfehler zu beseitigen". Das bedeute, den Länderfinanzausgleich an die tatsächlichen Steuereinnahmen zu knüpfen. Außerdem müsse die Befugnis zur Festsetzung des Steuersatzes wieder auf den Bund zurückverlagert werden, und zwar durch eine Änderung des Grundgesetzes.

"Aus IVD-Sicht muss der Steuersatz grundsätzlich wieder auf 3,5 Prozent gesenkt werden", sagte Schick. Jungen Familien könnte die Grunderwerbssteuer erlassen werden, wenn sie sich beim Kauf eines in die Jahre gekommenen Einfamilienhauses im Gegenzug verpflichteten, die Immobilie energetisch zu sanieren. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP allerdings darauf verständigt, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, zum Beispiel durch einen Freibetrag. Das soll den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums erleichtern.

Die höchste Grunderwerbsteuer mit 6,5 Prozent erheben derzeit die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Kaufpreis der Immobilie. Da die Preise immer weiter ansteigen, ergeben sich hohe Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Verbraucher haben es darum schwer, Wohneigentum zu erwerben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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