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Zweifel an neuem Makler-Gesetz

Archivmeldung vom 11.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

In Fachkreisen wachsen die Zweifel an der Umsetzbarkeit des "Bestellerprinzips", mit dem die künftige große Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. "Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun Jensch, der "Rheinischen Post".

Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem internen Schreiben, aus dem die "Rheinische Post" zitiert, nennt der Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar "erwünscht". Aber es sei "grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller bezahlt". Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung will Berlin Mieter vor den Kosten einer oft weit über tausend Euro teuren Courtage-Zahlung an die Makler schützen, ohne die Mieter in Ballungsräumen kaum noch neue Wohnungen finden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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