Nach A40-Urteil: Ruf nach Wegfahrsperren für Lkw
Archivmeldung vom 10.02.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach der Verurteilung des Lkw-Fahrers, der mit 1,77 Promille im Blut den Tanklasterbrand auf der A 40 in Mülheim-Styrum verursacht hat, nimmt die Diskussion über mehr Kontrollen und die Einführung von Alkohol-Wegfahrsperren wieder Fahrt auf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Einführung von sogenannten Alcolocks-Kontrollsystemen für den gesamten Lkw- und Schwerlastverkehr.
"Wir beobachten häufig, dass die Parkplätze über das Wochenende rappelvoll sind. Die Fahrer trinken zum Teil erhebliche Mengen Alkohol", sagt der Landesvorsitzende der GdP, Michael Mertens der NRZ. Gefährlich werde es, "wenn die Fahrer Sonntagabend wieder losfahren. Ein Alcolock-System wäre dann für alle Beteiligten von Vorteil. Auch für die Fahrer", so Mertens.
Alleine mit Kontrollen durch die Polizei scheint das Problem nicht in den Griff zu bekommen sein. Das liegt laut Mertens vor allem an der fehlenden Kontrolldichte. So gebe es europaweit die Verpflichtung, eine gewisse Anzahl an Kontrollen durchzuführen. Doch nicht einmal die könne man aktuell einhalten, sodass das Land NRW regelmäßig Strafen zahlen müsse. "Wir brauchen dringend mehr Personal auf den Straßen und mehr relevante Anhaltepunkte auf der Autobahn", fordert Mertens.
Bislang verliefen die Diskussionen um die Einführung von Alcolocks im Sande. Das könnte sich nun ändern. Die Grünen befürworten ihre Einführung: "Sinnvoll wäre der Einsatz bei bereits auffällig gewordenen Fahrerinnen und Fahrern", sagt die Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik. Die Leverkusenerin ist Mitglied im Verkehrsausschuss. Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in NRW, verweist darauf, dass es eine europäische Lösung geben müsse und sieht vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht zu kontrollieren, ob die Fahrer betrunken losfahren.
Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (ots)