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Gemischte Kritik an Söders Vorstoß für Corona-Ampel

Archivmeldung vom 29.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die "Coronaampel": Sie öffnet die Tür und Tor für Mißbrauch und weitere Einschränkungen des täglichen Lebens (Symbolbild)
Die "Coronaampel": Sie öffnet die Tür und Tor für Mißbrauch und weitere Einschränkungen des täglichen Lebens (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz der Grünen-Bundestagsfraktion, begrüßt die von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ins Spiel gebrachte bundeseinheitliche Ampel-Regelung, sofern sich diese nicht nur an den Infektionszahlen orientiere.

"Ein konsequentes Warnsystem, welches der jetzigen Situation angemessen wäre, muss neben den Infektionszahlen auch weitere Indikatoren in den Blick nehmen", sagte Schulz-Asche der "Welt".

Dazu gehörten regionale Testkapazitäten, die Möglichkeit einer schnellen Kontaktpersonen-Nachverfolgung, die Krankenhausauslastung, die Altersstruktur der Infizierten sowie der R-Wert. "Wir müssen weg von der alleinigen Fokussierung auf die Infektionszahlen." "Ampelregelungen bringen im Hinblick auf Transparenz und Klarheit für die Bevölkerung meines Erachtens nichts", bemängelte Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Wichtiger sei es, einzelne Bereiche klar zu regulieren. Dazu gehöre etwa eine bundeseinheitliche Obergrenze von 50 Personen für private Feiern. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt eine Ampel-Regelung im Grundsatz.

Diese könne "sehr wohl eine gute, warnende Wirkung haben, sodass man sich zum Beispiel in Rot beampelten Gebieten besonders vorsichtig verhält oder verzichtbare Reisen in diese Regionen nicht antritt", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Gleichzeitig müsste ein solches Ampelsystem allerdings sicherstellen, dass den lokalen und regionalen Besonderheiten bei der Pandemie-Bekämpfung Rechnung getragen werde. Wenn es zum Beispiel in einer einzelnen Einrichtung wie einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in einem Betrieb zu einem Pandemie-Hotspot komme, "muss das nicht zwingend dazu führen, die ganze Stadt oder den ganzen Kreis als rotes Gebiet einzustufen, wenn der Hotspot begrenzt und kontrollierbar ist", so Landsberg.

Ähnlich argumentiert der Deutsche Landkreistag. "Eine bundesweit einheitliche Corona-Ampel sollte nur Grenzwerte und Kriterien im Sinne einer Leitplankenfunktion bereitstellen, die ein dann lokales Handeln zur Bekämpfung der Pandemie nach sich führen", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Kay Ruge. So dürfe mit einer bundesweiten Festsetzung nicht auch zugleich eine automatische Festsetzung von Maßnahmen gemeint sein. Diese müssten weiterhin "ortsangemessen und situationsbezogen" getroffen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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