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Bundesjustizminister gegen Aufbau eines Impfregisters

Archivmeldung vom 28.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Marco Buschmann (2017)
Marco Buschmann (2017)

Foto: Rob75
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich gegen den Aufbau eines nationalen Impfregisters ausgesprochen, um eine mögliche allgemeine Impfpflicht zu überwachen. "Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Datenschützer befürchteten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürger. Außerdem koste der Aufbau eines solchen Registers Zeit, die man nicht habe. In der aktuellen Debatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus, die alle Personen über 18 Jahre in Deutschland betreffen könnte, gilt ein nationales Impfregister bisher stets als Voraussetzung für eine effektive Kontrolle dieser Pflicht. Buschmann plädierte stattdessen dafür, die Nachweise, ähnlich wie jetzt auch schon bei der 3G-Regel im Bahnverkehr, stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld zu ahnden. "Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren."

Der neue Justizminister dämpfte zudem Hoffnungen, dass eine Impfpflicht schon bald eingeführt wird. "Die Frage nach der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist anspruchsvoll - in ethischer, politischer und auch in rechtlicher Hinsicht." Einen Regierungsentwurf dazu werde es nicht geben. Stattdessen sollen die Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend Gruppenanträge erstellen, wie dies schon bei der Sterbehilfe geschehen war. "Wenn wir auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beenden könnten, kann das einen Rechtfertigungsgrund für eine Impflicht darstellen." Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne, sagte Buschmann, schränkte aber ein: "Das gilt jedenfalls dann, wenn man die Idee einer gestuften Impfpflicht, wie sie etwa in Griechenland eingeführt worden ist, mit einbezieht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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