Schweinezüchter sollen künftig Härtefallhilfen beantragen können
Archivmeldung vom 21.02.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićSchweinezuchtbetriebe, die in der Corona-Pandemie Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten, dürfen künftig auf weitere Hilfen hoffen. Die Länder können künftig Härtefallhilfen gewähren, teilte das Bundeswirtschaftsministerium der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe) mit.
Darauf habe sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit den betroffenen Ländern verständigt. Diese Hilfen werden von den Ländern verwaltet und mitfinanziert. Betroffen sind insbesondere Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. "Das ist eine gute Lösung", sagte Habeck. "Ich weiß, wie hart die Lage für die Schweinezüchter ist und wie schwer es für viele ist, über die Runden zu kommen. Daher ist es richtig, dass die Länder in Härtefällen Unterstützung leisten können", so der Minister.
"Dass hier die Länder nun pragmatische Vorschläge machen, ist gut. So ein Miteinander ist wirklich hilfreich." Das Instrument der Überbrückungshilfe steht grundsätzlich allen Branchen zur Verfügung, auch den Schweinezüchtern. Voraussetzung für deren Beantragung ist aber, dass der Umsatz coronabedingt um 30 Prozent zurückgegangen sein muss. Allerdings sei der Nachweis eines coronabedingten Umsatzrückgangs in dieser Branche mitunter schwierig. Die Lösung sieht nun vor, dass Betriebe, die den Nachweis des 30-prozentigen coronabedingten Umsatzeinbruches erbringen können, die Überbrückungshilfen nutzen sollen. Betriebe, deren Umsatz weniger stark zurückging, können künftig auf die Härtefallhilfen zurückgreifen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur