Marburger Bund: Koalitionsfreiheit erhalten
Archivmeldung vom 05.11.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen.
"Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.
"Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind mündig, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie beitreten wollen und wem sie zutrauen, unter Beachtung der Verantwortung für die Gesellschaft und ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem Patienten ihre Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden darf", betonten die Delegierten.
Keine andere Gewerkschaft außer dem Marburger Bund sei dazu legitimiert, Tarifverhandlungen im Auftrag und im Namen der Ärztinnen und Ärzte an den Kliniken zu führen. "Die Tarifverträge des Marburger Bundes entsprechen der beruflichen Realität in den Kliniken und sind ein wichtiger Beitrag zur Behebung der zunehmenden Personalnot im ärztlichen Dienst. Mit einer vorausschauenden, an den konkreten Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzte orientierten Tarifpolitik schafft die Ärztegewerkschaft wichtige Voraussetzungen für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und mehr Patientenschutz in der Versorgung", erklärte die Hauptversammlung.
Quelle: Marburger Bund