Stracke: Reform ist Meilenstein für Pflegekräfte und Pflegebedürftige
Archivmeldung vom 11.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke: "Dieses Gesetz ist ein großer Schritt für die Pflege. Wir halten Wort und begrenzen für Heimbewohner deutlich die Eigenanteile an den Pflegekosten."
Stracke weiter: "Die Anteile werden gestaffelt reduziert, und zwar abhängig von der Pflegedauer: im ersten Jahr um fünf Prozent, im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Dies ergibt eine Entlastung von bis zu rund 600 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt. Außerdem erhöhen wir die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege um fünf Prozent. Insgesamt sorgen wir so dafür, dass Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.
Zudem sorgen wir für flächendeckend gute Löhne in der Pflege. Nur wenn Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlt werden, erhalten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen noch eine Zulassung für die soziale Pflegeversicherung. Das ist ein starkes Signal an die vielen Pflege- und Betreuungskräfte, die tagtäglich großartige Arbeit leisten. Wir steigern damit die Attraktivität der Arbeit in der Pflege.
Die Kurzzeitpflege bauen wir deutlich aus. In Zukunft gibt es eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus. Außerdem wird der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben. Gute Pflege braucht ausreichend Personal. Es werden bundeseinheitliche Personalanhaltswerte eingeführt, mit denen die personelle Ausstattung der Heime verbessert werden soll. Die gesamte Reform kostet über drei Milliarden Euro und ist ausgewogen und sicher gegenfinanziert. Das Gesetz macht darüber hinaus Kuren zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Dadurch wird die Prävention gezielt gestärkt. Dies gilt sowohl für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten als auch für stationäre Präventionsleistungen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)