PIRATEN klagen gegen die kommunale Sperrklausel - Demokratie ist uns das wert
Archivmeldung vom 14.09.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Landtag in Nordrhein-Westfalen beschloss im Juni 2016 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5 %. Die Piratenfraktion stimmte in der von ihr beantragten namentlichen Abstimmung dagegen, die FDP enthielt sich.
Der Landesverband NRW der Piratenpartei reichte daraufhin im Oktober 2016 eine Verfassungsbeschwerde ein. Bereits 1999 hat das Landesverfassungsgericht NRW die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Der Politikbetrieb in den kommunalen Parlamenten hat nicht gezeigt, dass Kleinst- oder Splitterparteien die Arbeitsfähigkeit der Räte behindern. Im Gegenteil: in vielen Räten werde die Mitarbeit der Einzelvertreter und Ratsgruppen sehr geschätzt.
"Erst die Beteiligung neuer Parteien hat die Verkrustung in der Kommunalpolitik aufgebrochen", so Torsten Sommer, ehemaliger Abgeordneter der Piratenfraktion NRW, Mitglied der Verfassungskommission bis 2017 und Listenkandidat zur Bundestagswahl.
Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der NRW PIRATEN im Organstreitverfahren ergänzt: "Zudem hindern die kleinen Parteien die kommunalen Gremien nicht an der Arbeit, sondern bringen Menschen neu in die Politik. Abseits des Postengeschachers von SPD und CDU."
"Besonders ärgert mich, dass die Grünen jetzt andere ausschließen. Wer so schnell seine Wurzeln vergisst, muss nicht nur vom Wähler, sondern auch vor Gericht abgestraft werden. Wir werden uns weiter für die Demokratie einsetzen!", betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW kämpferisch.
Die mündliche Verhandlung zur eingereichten Klage findet am 24. Oktober 2017 um 10:30 Uhr am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster statt.
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)