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Verfassungsschutz in Sachsen lehnt Beobachtung der AfD im Land Sachsen ab

Archivmeldung vom 04.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesamtes für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
Bundesamtes für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)

Der Präsident des sächsischen Landesverfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, lehnt es ab, die AfD im Land zu beobachten. Meyer-Plath sagte am Dienstag im Inforadio vom rbb, die rechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch: "Es müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass (...) diese Struktur eine Bestrebung gegen die verfassungsmäßige Ordnung ist.

Das heißt, gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und, dass dies wirklich das Streben der Gesamtstruktur ist." Das sei für die AfD in Sachsen derzeit nicht belegbar, so Landesverfassungsschutzpräsident Meyer-Plath.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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