Justizminister will Abläufe beim Grundstückskauf digitalisieren
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) vor, über den das "Handelsblatt" berichtet.
Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen
zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines
Immobilienkaufvertrags. Der Vollzug eines Immobilienvertrags laufe "fast
ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg", heißt es in dem
Entwurf. Dieses Verfahren verzögere die Abläufe bei Immobilienverträgen
und verursache einen deutlichen Mehraufwand, weil "identische Daten
mehrfach erhoben werden müssen".
Die digitalen Abläufe sollen
spätestens zum 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Die jeweiligen
Startzeitpunkte würden von den Bundesländern per Rechtsverordnung
bestimmt. Auf diese Weise soll den Verwaltungsbehörden "ein
ausreichender Zeitraum" für die Modernisierung verbleiben. Das Vorhaben
stärke den deutschen Immobilienmarkt, hieß es im Ministerium. Derzeit
befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.
Nach Angaben
des Justizministeriums werden jährlich mehr als eine Million
Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere
Grundstücksübertragungen beurkundet. Neben dem Vollzug von
Immobilienverträgen soll die Digitalisierung künftig auch für die
gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die
Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gegenüber den
Finanzämtern gelten. "Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht das
Verfahren und baut so Bürokratie ab", heißt es in dem Entwurf. Es sollen
"strukturierte Datensätze" zum Einsatz kommen, die eine automatisierte,
sichere Bearbeitung ermöglichen, war im Ministerium zu hören.
Quelle: dts Nachrichtenagentur