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Steinbrück will Steuersünder länger bestrafen dürfen

Archivmeldung vom 30.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesfinanzministerium will die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten verdoppeln. Das geht aus einem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor, aus dem die "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) zitiert.

Demnach soll eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten bis zu zehn Jahre möglich sein. Bisher liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren und wird nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert. Auch für Anleger von so genannten REITs, ausländische, börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, gibt es Änderungen. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, will das Finanzministerium ab 2009 die   Steuerlast der Anleger mit der Anrechnungsmethode errechnen. Bisher galt die Freistellungsmethode. Mit der Anrechnungsmethode wird die vom Ausland erhobene Steuer wie eine Vorauszahlung auf die Steuerzahlung in Deutschland angerechnet. Im bisher geltenden Recht entgingen dem Fiskus Millionenbeträge. Weitere Änderungen sehen eine höhere steuerliche Förderung der Gesundheitsvorsorge sowie eine Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Schulgeld vor. Anfang Juni soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen.

Quelle: Rheinische Post

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