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Staatssekretär Geue illegal beurlaubt? - Opposition lässt Juristen Akten prüfen

Archivmeldung vom 15.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Die Opposition im Landtag bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Beurlaubung des Finanzstaatssekretärs Heiko Geue (SPD) und lässt den Fall von Juristen prüfen. "Die Beurlaubung ist ein Skandal, so wie sie gelaufen ist. Wir wollen die Akten und werden uns im Finanzausschuss damit befassen", sagte dessen Vorsitzende Angelika Klein (Linke) der der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Klein bezweifelt, dass Geue für die Arbeit als Wahlkampfleiter des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück hätte beurlaubt werden dürfen. "Die Beurlaubung für Parteiarbeit ist beamtenrechtlich nicht gestattet." Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) hält die Beurlaubung für korrekt und verwies auf das Parteienprivileg im Grundgesetz. Dem widersprach Rechnungshof-Präsident Ralf Seibicke. "Das Parteienprivileg würde meines Erachtens nur zutreffen, wenn die SPD ohne Geue nicht funktionieren würde." Ob er den Fall prüft, macht Seibicke von den Ausschuss-Ergebnissen abhängig.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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